Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.10.2024
Für die in diesem Gesetz geregelten Abgaben samt Nebengebühren haftet auf dem jeweiligen Bauplatz oder Grundstück, der jeweiligen baulichen Anlage oder dem jeweiligen Baurecht ein gesetzliches Pfandrecht.
In Kraft seit 29.12.2017 bis 31.12.9999
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