Anl. 2 TTG 2007 Drittstaaten, in welche Zuchttiere auf der Straße transportiert werden dürfen

TTG 2007 - Tiertransportgesetz 2007

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026

Armenien

Aserbaidschan

Georgien

Kasachstan

Kirgisistan

Russische Föderation

Usbekistan

In Kraft seit 01.09.2022 bis 31.12.9999
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