§ 122 TROG 2016

TROG 2016 - Raumordnungsgesetz 2016 - TROG 2016, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit 26. Februar 1997 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Tiroler Raumordnungsgesetz 1994, LGBl. Nr. 81/1993, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 4/1996 außer Kraft.

(2) Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:

a)

Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates, ABl. 2012 Nr. L 197, S. 1,

b)

Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, ABl. 2001 Nr. L 197, S. 30,

c)

Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE), ABl. 2007 Nr. L 108, S. 1.

(3) Die §§ 11 Abs. 6 und 31c Abs. 5 treten mit dem Ablauf des 30. Juni 2022 außer Kraft.

In Kraft seit 25.11.2021 bis 30.04.2022
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