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TGeoDIG - Geodateninfrastrukturgesetz - TGeoDIG, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.04.2024

Geodaten-Themen und deren Beschreibung nach Anhang III der INSPIRE-Richtlinie

1.

Statistische Einheiten:

Einheiten für die Verbreitung oder Verwendung statistischer Daten.

2.

Gebäude:

Geografischer Standort von Gebäuden.

3.

Boden:

Beschreibung von Boden und Unterboden anhand von Tiefe, Textur, Struktur und Gehalt an Teilchen sowie organischem Material, Steinigkeit, Erosion, gegebenenfalls durchschnittliches Gefälle und erwartete Wasserspeicherkapazität.

4.

Bodennutzung:

Beschreibung von Gebieten anhand ihrer derzeitigen und geplanten künftigen Funktion oder ihres sozioökonomischen Zwecks (z. B. Wohn-, Industrie- oder Gewerbegebiete, land- oder forstwirtschaftliche Flächen, Freizeitgebiete).

5.

Gesundheit und Sicherheit:

Geografische Verteilung verstärkt auftretender pathologischer Befunde (Allergien, Krebserkrankungen, Erkrankungen der Atemwege usw.), Informationen über Auswirkungen auf die Gesundheit (Biomarker, Rückgang der Fruchtbarkeit, Epidemien) oder auf das Wohlbefinden (Ermüdung, Stress usw.) der Menschen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Umweltqualität (Luftverschmutzung, Chemikalien, Abbau der Ozonschicht, Lärm usw.) oder in mittelbarem Zusammenhang mit der Umweltqualität (Nahrung, genetisch veränderte Organismen).

6.

Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste:

Versorgungseinrichtungen wie Abwasser- und Abfallentsorgung, Energieversorgung und Wasserversorgung, staatliche Verwaltungs- und Sozialdienste wie öffentliche Verwaltung, Katastrophenschutz, Schulen und Krankenhäuser.

7.

Umweltüberwachung:

Standort und Betrieb von Umweltüberwachungseinrichtungen einschließlich Beobachtung und Messung von Schadstoffen, des Zustands von Umweltmedien und anderen Parametern des Ökosystems (Artenvielfalt, ökologischer Zustand der Vegetation usw.) durch oder im Auftrag von öffentlichen Behörden.

8.

Produktions- und Industrieanlagen:

Standorte für industrielle Produktion, einschließlich der durch die Richtlinie 96/61/EG des Rates über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, ABl. 1996 Nr. L 257, S. 26, erfassten Anlagen und Einrichtungen zur Wasserentnahme sowie Bergbau- und Lagerstandorte.

9.

Landwirtschaftliche Anlagen und Aquakulturanlagen:

Landwirtschaftliche Anlagen und Produktionsstätten (einschließlich Bewässerungssystemen, Gewächshäusern und Ställen).

10.

Verteilung der Bevölkerung – Demografie:

Geografische Verteilung der Bevölkerung, einschließlich Bevölkerungsmerkmalen und Tätigkeitsebenen, zusammengefasst nach Gitter, Region, Verwaltungseinheit oder sonstigen analytischen Einheiten.

11.

Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten:

Auf internationaler, europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene bewirtschaftete, geregelte oder zu Zwecken der Berichterstattung herangezogene Gebiete. Dazu zählen Deponien, Trinkwasserschutzgebiete, nitratempfindliche Gebiete, geregelte Fahrwasser auf See oder auf großen Binnengewässern, Gebiete für die Abfallverklappung, Lärmschutzgebiete, für Exploration und Bergbau ausgewiesene Gebiete, Flussgebietseinheiten, entsprechende Berichterstattungseinheiten und Gebiete des Küstenzonenmanagements.

12.

Gebiete mit naturbedingten Risiken:

Gefährdete Gebiete, eingestuft nach naturbedingten Risiken (sämtliche atmosphärische, hydrologische, seismische, vulkanische Phänomene sowie Naturfeuer, die aufgrund ihres örtlichen Auftretens sowie ihrer Schwere und Häufigkeit signifikante Auswirkungen auf die Gesellschaft haben können), z. B. Überschwemmungen, Erdrutsche und Bodensenkungen, Lawinen, Waldbrände, Erdbeben oder Vulkanausbrüche.

13.

Atmosphärische Bedingungen:

Physikalische Bedingungen in der Atmosphäre. Dazu zählen Geodaten auf der Grundlage von Messungen, Modellen oder einer Kombination aus beiden sowie Angabe der Messstandorte.

14.

Meteorologisch-geografische Kennwerte:

Witterungsbedingungen und deren Messung; Niederschlag, Temperatur, Gesamtverdunstung (Evapotranspiration), Windgeschwindigkeit und Windrichtung.

15.

Ozeanografisch-geografische Kennwerte:

Physikalische Bedingungen der Ozeane (Strömungsverhältnisse, Salinität, Wellenhöhe).

16.

Meeresregionen:

Physikalische Bedingungen von Meeren und salzhaltigen Gewässern, aufgeteilt nach Regionen und Teilregionen mit gemeinsamen Merkmalen.

17.

Biogeografische Regionen:

Gebiete mit relativ homogenen ökologischen Bedingungen und gemeinsamen Merkmalen.

18.

Lebensräume und Biotope:

Geografische Gebiete mit spezifischen ökologischen Bedingungen, Prozessen, Strukturen und (lebensunterstützenden) Funktionen als physische Grundlage für dort lebende Organismen. Dies umfasst auch durch geografische, abiotische und biotische Merkmale gekennzeichnete natürliche oder naturnahe terrestrische und aquatische Gebiete.

19.

Verteilung der Arten:

Geografische Verteilung des Auftretens von Tier- und Pflanzenarten, zusammengefasst in Gittern, Region, Verwaltungseinheit oder sonstigen analytischen Einheiten.

20.

Energiequellen:

Energiequellen wie Kohlenwasserstoffe, Wasserkraft, Bioenergie, Sonnen- und Windenergie, gegebenenfalls mit Tiefen- bzw. Höhenangaben zur Ausdehnung der Energiequelle.

21.

Mineralische Bodenschätze:

Mineralische Bodenschätze wie Metallerze, Industrieminerale, gegebenenfalls mit Tiefen- bzw. Höhenangaben zur Ausdehnung der Bodenschätze.

In Kraft seit 03.09.2010 bis 31.12.9999
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