§ 21 TAMBO Wartungs- und Kalibrierungsprogramm

TAMBO - Tierarzneimittelbetriebsordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.09.2026

Ein Wartungs- und – sofern für die Tierarzneimittelsicherheit erforderlich – Kalibrierungsprogramm, das schriftliche Anweisungen über Wartung, Kalibrierung und Überprüfungen der Ausrüstung einschließlich Zubehör und Werkzeug zu enthalten hat, ist schriftlich zu erstellen und im Betrieb aufzubewahren. Die Anweisungen haben insbesondere Folgendes zu berücksichtigen:

  1. 1.Ziffer einsFestlegung der Verantwortlichkeit für Wartung und Kalibrierung,
  2. 2.Ziffer 2Wartungs- und Kalibrierungspläne, und
  3. 3.Ziffer 3eine detaillierte Beschreibung der für die Wartungs- und Kalibrierungsverfahren verwendeten Methoden, Ausrüstung und Materialien sowie eine Beschreibung der Vorgangsweise bei der Zerlegung und beim Zusammenbau der Ausrüstung, soweit dies für Wartung und Kalibrierung erforderlich ist.
In Kraft seit 29.01.2025 bis 31.12.9999
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