Tiroler Aufzugs- und Hebeanlagenverordnung 2015 (TAHV 2015) Fundstelle

TAHV 2015 - Tiroler Aufzugs- und Hebeanlagenverordnung 2015

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Verordnung der Landesregierung vom 7. Juli 2015, mit der nähere Bestimmungen hinsichtlich technischer Erfordernisse von Hebeanlagen sowie der sicherheitstechnischen Überprüfung, des Umbaus und der Modernisierung von nicht CE- gekennzeichneten Hebeanlagen erlassen werden (Tiroler Aufzugs- und Hebeanlagenverordnung 2015 – TAHV 2015)

LGBl. Nr. 70/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

Art / Paragraf

Gegenstand / Bezeichnung

Abschnitt I
Technische Erfordernisse von Hebeanlagen

§ 1

Stand der Technik

§ 2

Unterlagen für Prüfungen

§ 3

Technische Bestimmungen

Abschnitt II
Sicherheitstechnische Prüfung von nicht CE-gekennzeichneten Hebeanlagen

§ 4

Ziele

§ 5

Prüfstellen zur Durchführung der sicherheitstechnischen Prüfung

§ 6

Von der sicherheitstechnischen Prüfung erfasste Hebeanlagen

§ 7

Prüfbereich der sicherheitstechnischen Prüfung

§ 8

Verfahren der sicherheitstechnischen Prüfung und zu ergreifende Maßnahmen

§ 9

Abhilfemaßnahmen

Abschnitt III
Umbau und Modernisierung von nicht CE-gekennzeichneten Hebeanlagen

§ 10

Umbauten und Modernisierungen

§ 11

Übergangsbestimmungen

§ 12

Verweisungen

§ 13

Normen und Richtlinien

§ 14

Inkrafttreten und Notifikation

Aufgrund der §§ 3, 17 und 18 des Tiroler Aufzugs- und Hebeanlagengesetzes 2012, LGBl. Nr. 153, wird verordnet:

In Kraft seit 01.08.2015 bis 31.12.9999
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