§ 22 TAHG 2012 Umsetzung von Unionsrecht

TAHG 2012 - Aufzugs- und Hebeanlagengesetz 2012 - TAHG 2012, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:

1.

Richtlinie 2005/36/EG des europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, ABl. 2005 Nr. L 255, S. 22, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 213/2011, ABl. 2011 Nr. L 59, S. 4,

2.

Richtlinie 2006/42/EG des europäischen Parlaments und des Rates über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung), ABl. 2006 Nr. L 157, S. 24, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2009/127/EG, ABl. 2009 Nr. L 310, S. 29,

3.

Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt, ABl. 2006 Nr. L 376, S. 36,

4.

Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge, ABl. 2014, Nr. L 96, S. 251.

In Kraft seit 31.03.2017 bis 31.12.9999
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