Art. 1 T-STÄG

T-STÄG - Sprengeltierärztegesetz 1989, Tiroler

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

(1) Auf Grund des Art. 41 der Tiroler Landesordnung 1989, LGBl. Nr. 61/1988, wird in der Anlage das Tiroler Sprengeltierärztegesetz, LGBl. Nr. 52/1977, unter Berücksichtigung der durch die Gesetze LGBl. Nr. 46/1979, 34/1980, 66/1988 und 55/1989 erfolgten Änderungen neu verlautbart.

(2) Das Tiroler Sprengeltierärztegesetz, LGBl. Nr. 52/l977, ist in seiner ursprünglichen Fassung mit 23. Dezember 1977 in Kraft getreten.

In Kraft seit 29.11.1989 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Art. 1 T-STÄG


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 1 T-STÄG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Art. 1 T-STÄG


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Art. 1 T-STÄG


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Art. 1 T-STÄG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis T-STÄG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 6 T-STÄG
Art. 2 T-STÄG