§ 19 T-RDG Inkrafttreten

T-RDG - Rettungsdienstgesetz 2009, Tiroler

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Oktober 2009 in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten

a)

das Tiroler Rettungsgesetz, LGBl. Nr. 40/1987, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 114/2001,

b)

das Tiroler Flugrettungsgesetz, LGBl. Nr. 10/2003, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 6/2005 und

c)

die Tiroler Rettungsverordnung 2002, LGBl. Nr. 75, außer Kraft.

In Kraft seit 01.10.2009 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 19 T-RDG


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 19 T-RDG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 19 T-RDG


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 19 T-RDG


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 19 T-RDG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis T-RDG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 18 T-RDG
Rettungsdienstgesetz 2009, Tiroler (T-RDG) Fundstelle