§ 16 T-NHT Arten der Förderung

T-NHT - Nationalparkgesetz Hohe Tauern, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Eine Förderung kann erfolgen durch:

a)

die Übernahme der Kosten von Vorhaben;

b)

die Gewährung von Beiträgen und Krediten;

c)

die Gewährung von Zinsenzuschüssen für Kredite des Förderungswerbers;

d)

die Übernahme von Planungsarbeiten und Planungskosten.

In Kraft seit 01.01.1992 bis 31.12.9999
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