§ 35 T-EBA

T-EBA - EU-Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetz, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.

(2) Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes können bereits von dem Tag seiner Kundmachung an erlassen werden. Sie dürfen frühestens mit dem im Abs. 1 genannten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

In Kraft seit 30.07.2020 bis 31.12.9999
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