§ 2 SUBV

SUBV - Ausstellung von Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigungen

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Der Pauschalbetrag für die Ausstellung einer Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung beträgt hinsichtlich der

  1. 1.Ziffer einsFeststellung, ob eine Einrichtung den Schutz für klassifizierte Informationen einer bestimmten Klassifizierungsstufe gewährleisten kann, 1 400 € pro Einrichtung und
  2. 2.Ziffer 2Durchführung einer Verlässlichkeitsprüfung nach den §§ 23 und 24 des Militärbefugnisgesetzes, BGBl. I Nr. 86/2000, für den Zugang zu Informationen, die alsDurchführung einer Verlässlichkeitsprüfung nach den Paragraphen 23 und 24 des Militärbefugnisgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 86 aus 2000,, für den Zugang zu Informationen, die als
    1. a)Litera a„VERTRAULICH“ klassifiziert wurden, 230 €
    2. b)Litera b„GEHEIM“ klassifiziert wurden, 500 €
    3. c)Litera c„STRENG GEHEIM“ klassifiziert wurden, 720 €
    pro Person.
In Kraft seit 01.06.2006 bis 31.12.9999
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