Das Abwehramt wird mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Bundesministers für Landesverteidigung im Zusammenhang mit Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigungen nach § 12 InfoSiG betraut. Das Abwehramt wird mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Bundesministers für Landesverteidigung im Zusammenhang mit Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigungen nach Paragraph 12, InfoSiG betraut.
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