Im Flurbereinigungsverfahren sind die Bestimmungen für die Zusammenlegung mit nachstehenden Abänderungen sinngemäß anzuwenden:
1.  | Das Verfahren ist von Amts wegen mit Bescheid einzuleiten und abzuschließen.  | |||||||||
2.  | Im Einleitungsbescheid sind die Grundstücke oder Grundbuchskörper, die der Flurbereinigung unterzogen werden, zu bezeichnen.  | |||||||||
3.  | Die Flurbereinigungsgemeinschaft wird mit Bescheid begründet und aufgelöst.  | |||||||||
4.  | Die gesonderte Erlassung des Besitzstandsausweises oder Bewertungsplanes kann entfallen.  | |||||||||
5.  | Über das Ergebnis der Flurbereinigung ist ein Bescheid (Flurbereinigungsplan) zu erlassen.  | |||||||||
    
    
    
    
    
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