Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024
Der Höchstbetrag der Förderung beträgt
1. für eine Person
143,00 Euro
2. für zwei Personen
178,75 Euro
3. für drei Personen
193,05 Euro
4. für vier Personen
207,35 Euro
5. für fünf Personen
214,50 Euro
6. für sechs Personen
221,65 Euro
7. für sieben Personen
228,80 Euro
8. ab acht Personen
235,95 Euro.
In Kraft seit 01.09.2016 bis 31.12.9999
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