§ 39e Stmk. TG 1992 Förderungswerber

Stmk. TG 1992 - Steiermärkisches Tourismusgesetz 1992

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.04.2024

Förderungswerber können natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften und eingetragene Erwerbsgesellschaften sein, welche die erforderliche Gewerbeberechtigung besitzen und deren zu fördernde Betriebsstätte sich in der Steiermark befindet.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 9/2003, LGBl. Nr. 57/2014

In Kraft seit 03.06.2014 bis 31.12.9999
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