Steiermärkisches Musiklehrergesetz 2014 (Stmk. MLG 2014) Fundstelle

Stmk. MLG 2014 - Steiermärkisches Musiklehrergesetz 2014

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.09.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 65/2025
  3. § 0 gültig von 14.09.2020 bis 31.08.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 90/2020
  4. § 0 gültig von 01.08.2014 bis 13.09.2020

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Anzuwendendes Recht

§ 3

Begriffsbestimmungen

§ 4

Besetzung von Planstellen und Jahreswochenstunden

§ 5

Fachliche Anstellungserfordernisse

§ 6

Entgelte

§ 7

Leiterinnen-/Leiterzulage und Mehrdienstleistungen

§ 8

Dienstpflichten der Lehrerinnen/Lehrer

§ 9

Besondere Bestimmungen für die Leiterin/den Leiter der Musikschule

§ 9a

Gemeinsame Leitung mehrerer Musikschulen

§ 10

Arbeitszeit der Lehrerinnen/Lehrer

§ 11

Ferien

§ 12

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

§ 13

Verweise

§ 14

Option

§ 15

Übergangsbestimmungen

§ 16

Inkrafttreten

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 90/2020Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 90 aus 2020,

In Kraft seit 14.09.2020 bis 31.08.2025
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Steiermärkisches Musiklehrergesetz 2014 (Stmk. MLG 2014) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Steiermärkisches Musiklehrergesetz 2014 (Stmk. MLG 2014) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Steiermärkisches Musiklehrergesetz 2014 (Stmk. MLG 2014) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Steiermärkisches Musiklehrergesetz 2014 (Stmk. MLG 2014) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Steiermärkisches Musiklehrergesetz 2014 (Stmk. MLG 2014) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 16 Stmk. MLG 2014