§ 12 Stmk. MLG 2014 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

Stmk. MLG 2014 - Steiermärkisches Musiklehrergesetz 2014

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Die in diesem Gesetz geregelten Angelegenheiten der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.

In Kraft seit 01.08.2014 bis 31.12.9999
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