§ 101 Stmk. L-DBR Parteien

Stmk. L-DBR - Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Parteien im Disziplinarverfahren sind der/die Beschuldigte und der Disziplinaranwalt/die Disziplinaranwältin.

In Kraft seit 01.01.2003 bis 31.12.9999
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