Ein Peloid darf nur dann als Heilpeloid anerkannt werden, wenn nachgewiesen wird:
a)  | dass es in einem für die beabsichtigte Verwendung ausreichenden Lager vorhanden ist,  | |||||||||
b)  | dass es solche physikalische, physikalisch-chemische oder chemische Eigenschaften besitzt, wie sie für die beabsichtigte Verwendung nötig sind,  | |||||||||
c)  | dass es ohne Veränderung seiner natürlichen Zusammensetzung eine wissenschaftlich anerkannte Heilwirkung ausübt oder erwarten läßt.  | |||||||||
    
    
    
    
    
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