§ 101 Stmk. BauG Zusätzliche Bewilligungsvoraussetzungen

Stmk. BauG - Steiermärkisches Baugesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 11.09.2025

Neubauten, die der Unterbringung von Handelsbetrieben mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 m² dienen, dürfen zur Gewährleistung einer Boden sparenden Bebauung nur mit mindestens zwei oberirdischen Geschossen erfolgen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 45/2022Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 45 aus 2022,

In Kraft seit 29.06.2022 bis 31.12.9999
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