§ 101 Stmk. BauG (weggefallen)

Steiermärkisches Baugesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.07.2025 bis 31.12.9999
Neubauten, die der Unterbringung von Handelsbetrieben mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 m² dienen, dürfen zur Gewährleistung einer Boden sparenden Bebauung nur mit mindestens zwei oberirdischen Geschossen erfolgen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 45/2022§ 101 Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt NrStmk. 45 aus 2022,

BauG seit 09.07.2025 weggefallen.

Stand vor dem 09.07.2025

In Kraft vom 29.06.2022 bis 09.07.2025
Neubauten, die der Unterbringung von Handelsbetrieben mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 m² dienen, dürfen zur Gewährleistung einer Boden sparenden Bebauung nur mit mindestens zwei oberirdischen Geschossen erfolgen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 45/2022§ 101 Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt NrStmk. 45 aus 2022,

BauG seit 09.07.2025 weggefallen.

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