§ 6 StLTKFLVG Verweise

StLTKFLVG - Steiermärkisches Landtagsklubfinanzierungs-Verfassungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Verweise in diesem Landesverfassungsgesetz auf andere Rechtsvorschriften des Landes sind als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.

In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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