Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.02.2026
(1)Absatz einsDie Höhe der jährlichen Klubfinanzierung errechnet sich, indem die Zahl der Wahlberechtigten bei der letzten Landtagswahl mit dem Betrag von 1,90 Euro multipliziert wird.
(2)Absatz 2Jeder Landtagsklub ist für den Anteil am Betrag gemäß Abs. 1 antragsberechtigt, der dem Verhältnis der Anzahl seiner dem Landtag angehörenden Mitglieder zur Anzahl sämtlicher Landtagssitze entspricht. Änderungen der Anzahl der Klubmitglieder während einer Gesetzgebungsperiode sind erst in der Berechnung am Beginn des folgenden Jahres zu berücksichtigen. Die sich aus den Berechnungen ergebenden Beträge sind auf volle Hundert Euro-Beträge auf- bzw. abzurunden.Jeder Landtagsklub ist für den Anteil am Betrag gemäß Absatz eins, antragsberechtigt, der dem Verhältnis der Anzahl seiner dem Landtag angehörenden Mitglieder zur Anzahl sämtlicher Landtagssitze entspricht. Änderungen der Anzahl der Klubmitglieder während einer Gesetzgebungsperiode sind erst in der Berechnung am Beginn des folgenden Jahres zu berücksichtigen. Die sich aus den Berechnungen ergebenden Beträge sind auf volle Hundert Euro-Beträge auf- bzw. abzurunden.
(3)Absatz 3Der Betrag gemäß Abs. 1 vermindert oder erhöht sich in den folgenden Jahren in jenem Ausmaß, in dem sich der von der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ verlautbarte Verbraucherpreisindex 2010 (VPI 2010) oder ein an seine Stelle tretender Index des Vorjahres verändert.Der Betrag gemäß Absatz eins, vermindert oder erhöht sich in den folgenden Jahren in jenem Ausmaß, in dem sich der von der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ verlautbarte Verbraucherpreisindex 2010 (VPI 2010) oder ein an seine Stelle tretender Index des Vorjahres verändert.
(4)Absatz 4Im Jahr der Landtagswahl ist der Halbjahresbetrag aliquot auf die Zeit vor und nach der Landtagswahl aufzuteilen, wobei der Wahltag noch der Zeit vor der Landtagswahl zuzurechnen ist.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 3/2026Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 3 aus 2026,
In Kraft seit 01.01.2026 bis 31.12.9999
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