§ 1 StLTKFLVG Unterstützung der Landtagsarbeit

StLTKFLVG - Steiermärkisches Landtagsklubfinanzierungs-Verfassungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Für Zwecke ihrer parlamentarischen Aufgabenerfüllung einschließlich der Öffentlichkeitsarbeit sind den Landtagsklubs unbeschadet der Zurverfügungstellung des erforderlichen Personal- und Sachaufwands gemäß Art. 16 Abs. 3 Landes-Verfassungsgesetz 2010 auf Antrag jährliche Zuwendungen nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes zu gewähren (Klubfinanzierung).

In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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