§ 5 SteuerreportingVO Inkrafttreten

SteuerreportingVO - Steuerreportingverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft und ist erstmalig auf Steuerreportings anzuwenden, die für das Kalenderjahr 2025 zu erstellen sind.

In Kraft seit 01.01.2025 bis 31.12.9999
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