§ 5 SNG Anwendbarkeit des Sicherheitspolizeigesetzes

SNG - Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026

Soweit in diesem Bundesgesetz nicht Besonderes bestimmt ist, gilt das Sicherheitspolizeigesetz.

In Kraft seit 01.07.2016 bis 31.12.9999
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