Anl. 1 SiEi-MV

SiEi-MV - Sicherungseinrichtungen-Meldeverordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Informationen zum Melder/Basisangaben

Name des Sachbearbeiters:

 

Telefonnummer:

 

E-Mail-Adresse:

 

Gewählter Ansatz für die Zuweisung von Rückflüssen

[1. Ansatz A

2. Ansatz B

3. Noch keine Entscheidung]

A. Informationen im Zusammenhang mit den gedeckten Einlagen der Mitgliedsinstitute

1.

Sicherungseinrichtung

 

2.

Anzahl der Mitgliedsinstitute der Sicherungseinrichtung

 

3.

Gesamtbetrag der gedeckten Einlagen (§ 7 Abs. 1 Z 5 ESAEG) bei den Mitgliedsinstituten (ohne zeitlich begrenzt gedeckte Einlagen gemäß § 12 ESAEG)Gesamtbetrag der gedeckten Einlagen (Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 5, ESAEG) bei den Mitgliedsinstituten (ohne zeitlich begrenzt gedeckte Einlagen gemäß Paragraph 12, ESAEG)

 

B.1 Informationen im Zusammenhang mit der Darstellung der Indikatoren zur Berechnung der Beiträge und Sonderbeiträge gemäß 3. Hauptstück 2. Abschnitt ESAEG

4.

KERNINDIKATOREN

Beschreibung

Gewichtung

Anmerkungen

4.1

Angewandte Kapitalindikatoren

4.1.1

Verschuldungsquote

 

 

 

4.1.2

Kapitaldeckungsquote

 

 

 

4.1.3

Harte Kernkapitalquote (CET1-Quote)

 

 

 

4.2

Angewandte Liquiditätsindikatoren

4.2.1

Mindestliquiditätsquote (LCR)

 

 

 

4.2.2

Strukturelle Liquiditätsquote (NSFR)

 

 

 

4.2.3

Sonstige Liquiditätsquote

 

 

 

4.3

Angewandte Indikatoren zur Qualität der Aktiva

4.3.1

Quote notleidender Kredite (NPL-Quote)

 

 

 

4.4

Angewandte Indikatoren zu Geschäftsmodell und Geschäftsleitung

4.4.1

Verhältnis der risikogewichteten Aktiva (RWA) zur Summe der Aktiva

 

 

 

4.4.2

Vermögensrendite (RoA)

 

 

 

4.5

Angewandte Indikatoren zum potentiellen Verlust für die Einlagensicherung

4.5.1

Verhältnis der unbelasteten Aktiva zu den gedeckten Einlagen

 

 

 

5.

ZUSÄTZLICHE INDIKATOREN

Kategorie

Beschreibung

Gewichtung

Anmerkungen

5.1

Zusätzlicher Indikator 1

 

 

 

 

B.2 Informationen im Zusammenhang mit der Ermittlung der Risikogewichtung zur Berechnung der Beiträge und Sonderbeiträge gemäß 3. Hauptstück 2. Abschnitt ESAEG

6.

Mitgliedsinstitut

OeNB

Identnummer

Ermitteltes Risikogewicht

Risikoklasse (bei Verwendung der Bucket Methode1)

         

[Firma Mitgliedsinstitut 1]

 

 

 

  1. 1Ziffer eins
In Kraft seit 08.06.2024 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 1 SiEi-MV


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 1 SiEi-MV selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 1 SiEi-MV


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 1 SiEi-MV


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 1 SiEi-MV eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis SiEi-MV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 3 SiEi-MV
Sicherungseinrichtungen-Meldeverordnung (SiEi-MV) Fundstelle