Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.09.2026
Die ausschreibende Vertragspartei ist für die Richtigkeit und Aktualität der Daten sowie die Rechtmäßigkeit der Speicherung im Schengener Informationssystem verantwortlich.
In Kraft seit 01.12.1997 bis 31.12.9999
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