Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.
(2)Absatz 2,§ 1a samt Überschrift in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 87/2025 tritt mit 22. Juli 2025 in Kraft.Paragraph eins a, samt Überschrift in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 87 aus 2025, tritt mit 22. Juli 2025 in Kraft.
In Kraft seit 16.05.2025 bis 31.12.9999
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