§ 5 SchKV Inkrafttreten

Schusswaffenkennzeichnungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.05.2025 bis 31.12.9999
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.

  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,§ 1a samt Überschrift in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 87/2025 tritt mit 22. Juli 2025 in Kraft.Paragraph eins a, samt Überschrift in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 87 aus 2025, tritt mit 22. Juli 2025 in Kraft.

Stand vor dem 15.05.2025

In Kraft vom 01.01.2021 bis 15.05.2025
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.

  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,§ 1a samt Überschrift in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 87/2025 tritt mit 22. Juli 2025 in Kraft.Paragraph eins a, samt Überschrift in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 87 aus 2025, tritt mit 22. Juli 2025 in Kraft.

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