Art. 2 Sbg. SR 1966

Sbg. SR 1966 - Salzburger Stadtrecht 1966

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.04.2024

Art I dieses Gesetzes tritt mit 1. Mai 2003 in Kraft.

In Kraft seit 01.05.2003 bis 31.12.9999
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