§ 8 Sbg. LBV

Sbg. LBV - Salzburger Leichen- und Bestattungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

2. Abschnitt

 

Überführung von Leichen

 

Allgemeines

 

§ 8

 

Alle mit der Versargung und Beförderung von Leichen betrauten Personen haben im Rahmen dieser Tätigkeit entsprechend pietätvolles, der Würde des bzw der Verstorbenen Rechnung tragendes Verhalten an den Tag zu legen.

In Kraft seit 01.05.2005 bis 31.12.9999
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