§ 43b Sbg. JG

Sbg. JG - Salzburger Jugendgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Die Novelle LGBl Nr 13/2019 wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft unter der Nummer 2018/406/A notifiziert.

In Kraft seit 01.04.2019 bis 31.12.9999
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