Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.10.2024
Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Dieses hat allen Vertragsparteien beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.
In Kraft seit 17.04.1993 bis 31.12.9999
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