Art. 12 RATG

RATG - Rechtsanwaltstarifgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Der Inhalt dieser Vorschrift wurde nach den Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft zu den Notifizierungsnummern 2020/547/A und 2020/548/A notifiziert.

In Kraft seit 24.12.2020 bis 31.12.9999
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