Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.11.2024
Wo und in welcher Weise und Art die Rechtsanwaltsprüfung abzulegen ist, wird durch das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, BGBl. Nr. 556/1985, geregelt.
In Kraft seit 01.06.1999 bis 31.12.9999
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