§ 33c PStV Verweise

PStV - Personenstandsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026

Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, ist die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung geltende Fassung maßgeblich.

In Kraft seit 02.01.2010 bis 31.12.9999
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