§ 24 PSG 2004 Verbraucherrat

PSG 2004 - Produktsicherheitsgesetz 2004

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Der Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz hat eine effiziente und unabhängige Vertretung von Verbraucherinteressen in nationalen und internationalen Normungsgremien zu gewährleisten, insbesondere durch Förderung einer geeigneten Institution wie etwa dem beim Österreichischen Normungsinstitut eingerichteten Verbraucherrat.

In Kraft seit 02.04.2005 bis 31.12.9999
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