§ 1 PK-FJMV 2025 (Pensionskassen-Formblatt- und Jahresmeldeverordnung 2025), Gliederung und Meldung der Formblätter für Jahresabschlussdaten - JUSLINE Österreich
§ 1 PK-FJMV 2025 Gliederung und Meldung der Formblätter für Jahresabschlussdaten
PK-FJMV 2025 - Pensionskassen-Formblatt- und Jahresmeldeverordnung 2025
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Gliederung der Formblätter für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der Pensionskasse sowie den Rechenschaftsbericht der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft
(1)Absatz eins,Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der Pensionskasse sind entsprechend der Gliederung und Formblätter der Anlage 1 sowie der Rechenschaftsbericht der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft ist entsprechend der Gliederung und Formblätter der Anlage 2 und Anlage 3 aufzustellen.
a)Litera aVermögensaufstellung einer VRG gemäß dem 1. und 2. Abschnitt der Anlage 2 (Formblatt A der VRG);
b)Litera bErtragsrechnung einer VRG gemäß dem 3. Abschnitt der Anlage 2 (Formblatt B der VRG).
3.Ziffer 3Die Anlage 3 beinhaltet den Anhang zur Vermögensaufstellung und Ertragsrechnung einer VRG (Formblatt C der VRG).
(2)Absatz 2,Ergänzende Angaben zu den Anlagen 1 bis 3 sind im Rahmen der elektronischen Jahresmeldung gemäß § 2 entsprechend der Gliederung gemäß den Anlagen 4 bis 12 zu erstatten und beinhalten folgende Angaben:Ergänzende Angaben zu den Anlagen 1 bis 3 sind im Rahmen der elektronischen Jahresmeldung gemäß Paragraph 2, entsprechend der Gliederung gemäß den Anlagen 4 bis 12 zu erstatten und beinhalten folgende Angaben:
1.Ziffer einsErgänzende Angaben zur Pensionskasse gemäß der Anlage 4;
2.Ziffer 2ergänzende Angaben zur VRG gemäß der Anlage 5 betreffend
a)Litera aEckdaten zur VRG gemäß dem 1. Abschnitt der Anlage 5;
b)Litera bAngaben zur Vermögensaufstellung der VRG gemäß dem 2. und 3. Abschnitt der Anlage 5;
c)Litera cAngaben zur Ertragsrechnung der VRG gemäß dem 4. Abschnitt der Anlage 5;
3.Ziffer 3Angaben zu Anwartschafts- und Leistungsberechtigten gemäß der Anlage 6 betreffend
a)Litera aAnzahl der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten gemäß dem 1. Abschnitt der Anlage 6;
b)Litera bFlussgrößen gemäß dem 2. Abschnitt der Anlage 6;
c)Litera cAnzahl der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten konsortialgeführt gemäß dem 3. Abschnitt der Anlage 6;
d)Litera dFlussgrößen konsortialgeführt gemäß dem 4. Abschnitt der Anlage 6;
e)Litera esonstige Angaben zu Anwartschafts- und Leistungsberechtigten gemäß dem 5. Abschnitt der Anlage 6;
4.Ziffer 4Angaben zur grenzüberschreitenden Tätigkeit je Tätigkeitsland gemäß der Anlage 7;
5.Ziffer 5Angaben zur Auflistung der Vermögenswerte gemäß der Anlage 8;
6.Ziffer 6Angaben zur Durchrechnung der Vermögenswerte gemäß der Anlage 9;
5.Ziffer 5Angaben zur Auflistung der Derivate gemäß der Anlage 10;
7.Ziffer 7Angaben zu Zu- und Abflüssen von Beiträgen und Leistungen gemäß der Anlage 11;
8.Ziffer 8Angaben zu Stammdaten zur VRG gemäß der Anlage 12.
(3)Absatz 3,Die Ausweis- und Bewertungsregeln gemäß den §§ 2 und 3 der PK-QMV 2025 sind entsprechend anzuwenden.Die Ausweis- und Bewertungsregeln gemäß den Paragraphen 2 und 3 der PK-QMV 2025 sind entsprechend anzuwenden.
(4)Absatz 4,Die mit römischen Zahlen bezeichneten Positionen der Anlage 1 und Anlage 2 sind auch anzuführen, wenn sie keinen Betrag ausweisen.
In Kraft seit 01.01.2025 bis 31.12.9999
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