§ 1 PK-FJMV 2025 Gliederung und Meldung der Formblätter für Jahresabschlussdaten

PK-FJMV 2025 - Pensionskassen-Formblatt- und Jahresmeldeverordnung 2025

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Gliederung der Formblätter für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der Pensionskasse sowie den Rechenschaftsbericht der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft
  1. (1)Absatz eins,Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der Pensionskasse sind entsprechend der Gliederung und Formblätter der Anlage 1 sowie der Rechenschaftsbericht der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft ist entsprechend der Gliederung und Formblätter der Anlage 2 und Anlage 3 aufzustellen.
    1. 1.Ziffer einsDie Anlage 1 beinhaltet folgende Angaben:
      1. a)Litera aBilanz der Pensionskasse gemäß 1. und 2. Abschnitt der Anlage 1 (Formblatt A der AG);
      2. b)Litera bGewinn- und Verlustrechnung der Pensionskasse gemäß 3. Abschnitt der Anlage 1 (Formblatt B der AG).
    2. 2.Ziffer 2Die Anlage 2 beinhaltet folgende Angaben:
      1. a)Litera aVermögensaufstellung einer VRG gemäß dem 1. und 2. Abschnitt der Anlage 2 (Formblatt A der VRG);
      2. b)Litera bErtragsrechnung einer VRG gemäß dem 3. Abschnitt der Anlage 2 (Formblatt B der VRG).
    3. 3.Ziffer 3Die Anlage 3 beinhaltet den Anhang zur Vermögensaufstellung und Ertragsrechnung einer VRG (Formblatt C der VRG).
  2. (2)Absatz 2,Ergänzende Angaben zu den Anlagen 1 bis 3 sind im Rahmen der elektronischen Jahresmeldung gemäß § 2 entsprechend der Gliederung gemäß den Anlagen 4 bis 12 zu erstatten und beinhalten folgende Angaben:Ergänzende Angaben zu den Anlagen 1 bis 3 sind im Rahmen der elektronischen Jahresmeldung gemäß Paragraph 2, entsprechend der Gliederung gemäß den Anlagen 4 bis 12 zu erstatten und beinhalten folgende Angaben:
    1. 1.Ziffer einsErgänzende Angaben zur Pensionskasse gemäß der Anlage 4;
    2. 2.Ziffer 2ergänzende Angaben zur VRG gemäß der Anlage 5 betreffend
      1. a)Litera aEckdaten zur VRG gemäß dem 1. Abschnitt der Anlage 5;
      2. b)Litera bAngaben zur Vermögensaufstellung der VRG gemäß dem 2. und 3. Abschnitt der Anlage 5;
      3. c)Litera cAngaben zur Ertragsrechnung der VRG gemäß dem 4. Abschnitt der Anlage 5;
    3. 3.Ziffer 3Angaben zu Anwartschafts- und Leistungsberechtigten gemäß der Anlage 6 betreffend
      1. a)Litera aAnzahl der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten gemäß dem 1. Abschnitt der Anlage 6;
      2. b)Litera bFlussgrößen gemäß dem 2. Abschnitt der Anlage 6;
      3. c)Litera cAnzahl der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten konsortialgeführt gemäß dem 3. Abschnitt der Anlage 6;
      4. d)Litera dFlussgrößen konsortialgeführt gemäß dem 4. Abschnitt der Anlage 6;
      5. e)Litera esonstige Angaben zu Anwartschafts- und Leistungsberechtigten gemäß dem 5. Abschnitt der Anlage 6;
    4. 4.Ziffer 4Angaben zur grenzüberschreitenden Tätigkeit je Tätigkeitsland gemäß der Anlage 7;
    5. 5.Ziffer 5Angaben zur Auflistung der Vermögenswerte gemäß der Anlage 8;
    6. 6.Ziffer 6Angaben zur Durchrechnung der Vermögenswerte gemäß der Anlage 9;
    7. 5.Ziffer 5Angaben zur Auflistung der Derivate gemäß der Anlage 10;
    8. 7.Ziffer 7Angaben zu Zu- und Abflüssen von Beiträgen und Leistungen gemäß der Anlage 11;
    9. 8.Ziffer 8Angaben zu Stammdaten zur VRG gemäß der Anlage 12.
  3. (3)Absatz 3,Die Ausweis- und Bewertungsregeln gemäß den §§ 2 und 3 der PK-QMV 2025 sind entsprechend anzuwenden.Die Ausweis- und Bewertungsregeln gemäß den Paragraphen 2 und 3 der PK-QMV 2025 sind entsprechend anzuwenden.
  4. (4)Absatz 4,Die mit römischen Zahlen bezeichneten Positionen der Anlage 1 und Anlage 2 sind auch anzuführen, wenn sie keinen Betrag ausweisen.
In Kraft seit 01.01.2025 bis 31.12.9999
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§ 1 PK-FJMV 2025 Gliederung und Meldung der Formblätter für Jahresabschlussdaten§ 2 PK-FJMV 2025 Elektronische Jahresmeldung§ 3 PK-FJMV 2025 Meldetechnische Bestimmungen§ 4 PK-FJMV 2025 Übergangs- und Schlussbestimmungen§ 5 PK-FJMV 2025 In- und AußerkrafttretenAnl. 1 PK-FJMV 2025 zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Gliederung und Meldung der Formblätter für die Jahresabschlussdaten (Pensionskassen-Formblatt- und Jahresmeldeverordnung 2025 – PK-FJMV 2025Anl. 2 PK-FJMV 2025 zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Gliederung und Meldung der Formblätter für die Jahresabschlussdaten (Pensionskassen-Formblatt- und Jahresmeldeverordnung 2025 – PK-FJMV 2025)Anl. 3 PK-FJMV 2025 zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Gliederung und Meldung der Formblätter für die Jahresabschlussdaten (Pensionskassen-Formblatt- und Jahresmeldeverordnung 2025 – PK-FJMV 2025)Anl. 4 PK-FJMV 2025 zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Gliederung und Meldung der Formblätter für die Jahresabschlussdaten (Pensionskassen-Formblatt- und Jahresmeldeverordnung 2025 - PK-FJMV 2025)Anl. 5 PK-FJMV 2025 zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Gliederung und Meldung der Formblätter für die Jahresabschlussdaten (Pensionskassen-Formblatt- und Jahresmeldeverordnung 2025 - PK-FJMV 2025)Anl. 6 PK-FJMV 2025 zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Gliederung und Meldung der Formblätter für die Jahresabschlussdaten (Pensionskassen-Formblatt- und Jahresmeldeverordnung 2025 – PK-FJMV 2025)
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 2 PK-FJMV 2025