§ 13 PD-Zuo-V Schlussbestimmung

PD-Zuo-V - PD-Zuordnungs-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.09.2026
Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 1. September 2022 in Kraft. Zeitgleich tritt die Verordnung BGBl. II Nr. 305/2015 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 90/2017 außer Kraft. Diese Verordnung tritt mit 1. September 2022 in Kraft. Zeitgleich tritt die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 305 aus 2015, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 90 aus 2017, außer Kraft.

In Kraft seit 01.09.2022 bis 31.12.9999
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