§ 9 PAusbZG Verweisungen

PAusbZG - Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.08.2026

Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese, wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

In Kraft seit 20.07.2022 bis 31.12.9999
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