Verordnung der Oö. Landesregierung über den Inhalt und die Form der Verzeichnisse von Verkehrsflächen der Gemeinde (Oö. VLIFVVG) Fundstelle

Oö. VLIFVVG - Verordnung der Oö. Landesregierung über den Inhalt und die Form der Verzeichnisse von Verkehrsflächen der Gemeinde

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Verordnung der Oö. Landesregierung über den Inhalt und die Form der Verzeichnisse von Verkehrsflächen der Gemeinde
StF: LGBl. Nr. 119/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 Abs. 3 letzter Satz des Oö. Straßengesetzes 1991, LGBl. Nr. 84/1991, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 42/2015, wird verordnet:

In Kraft seit 01.09.2015 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Verordnung der Oö. Landesregierung über den Inhalt und die Form der Verzeichnisse von Verkehrsflächen der Gemeinde (Oö. VLIFVVG) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Verordnung der Oö. Landesregierung über den Inhalt und die Form der Verzeichnisse von Verkehrsflächen der Gemeinde (Oö. VLIFVVG) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Verordnung der Oö. Landesregierung über den Inhalt und die Form der Verzeichnisse von Verkehrsflächen der Gemeinde (Oö. VLIFVVG) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Verordnung der Oö. Landesregierung über den Inhalt und die Form der Verzeichnisse von Verkehrsflächen der Gemeinde (Oö. VLIFVVG) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Verordnung der Oö. Landesregierung über den Inhalt und die Form der Verzeichnisse von Verkehrsflächen der Gemeinde (Oö. VLIFVVG) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Oö. VLIFVVG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 6 Oö. VLIFVVG