§ 1 Oö. PPV

Oö. PPV - Oö. Physikatsprüfungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

§ 1

Anwendungsbereich

 

Diese Verordnung regelt die nach der Oö. Landesbeamtenverordnung als besonderes Ernennungserfordernis für die Verwendung im amtsärztlichen Dienst vorgesehene Physikatsprüfung.

In Kraft seit 01.01.2003 bis 31.12.9999
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