Art. 2 Oö. PGV 2001

Oö. PGV 2001 - Oö. Prüfungsgebührenverordnung 2001

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Artikel II

(Anm: Übergangsrecht zur Nov. LGBl. Nr. 54/2006)

 

(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

 

(2) § 1 Z. 1 und § 2 Z. 1 der Oö. Prüfungsgebührenverordnung 2001 in der Fassung LGBl. Nr. 136/2001 sind auf Dienstprüfungen, die nach den bis zum 30. Juni 2005 geltenden Bestimmungen des Oö. Gemeindebedienstetengesetzes 2001 und des Oö. Gemeinde-Dienstrechts-und Gehaltsgesetzes 2002 abgehalten werden, weiterhin anzuwenden.

In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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