§ 17 Oö. LBezG 1998

Oö. LBezG 1998 - Oö. Landes-Bezügegesetz 1998

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

8. Abschnitt

Pensionsrechtliche Übergangsbestimmungen bei Funktionswechsel

 

§ 17

Weiteranwendung des O.ö. Bezügegesetzes 1995

 

Für Organe, auf die auf Grund der pensionsrechtlichen Übergangsbestimmungen dieses Landesgesetzes weiterhin das O.ö. Bezügegesetz 1995 anzuwenden ist, sind nach einem Wechsel in eine andere Funktion nach diesem Landesgesetz die für die jeweilige neue Funktion maßgebenden Bestimmungen des O.ö. Bezügegesetzes 1995 anzuwenden.

In Kraft seit 01.07.1998 bis 31.12.9999
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