§ 10 Oö. LBezG 1998

Oö. LBezG 1998 - Oö. Landes-Bezügegesetz 1998

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

5. Abschnitt

Inkrafttreten und allgemeine Übergangsbestimmungen

 

§ 10

Inkrafttreten

 

(1) Dieses Landesgesetz tritt am 1. Juli 1998 in Kraft.

(2) Personen, die am 1. Juli 1998 die Funktion als Erster Präsident des Landtages oder als Klubobmann ausüben, haben eine allfällige Erklärung gemäß § 2 Abs. 3 bis längstens 31. August 1998 abzugeben.

In Kraft seit 01.07.1998 bis 31.12.9999
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