Oö. Gemeindebeamten-Dienstzweigeverordnung (Oö. GDZV) Fundstelle

Oö. GDZV - Oö. Gemeindebeamten-Dienstzweigeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.05.2024

Verordnung der Oö. Landesregierung über die Dienstzweige, Amtstitel und besonderen Ernennungserfordernisse für die Beamten der Gemeinden (Gemeindeverbände) mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut (Oö. Gemeindebeamten-Dienstzweigeverordnung)

StF: LGBl. Nr. 75/2001

Änderung

idF:

LGBl. Nr. 28/2003

Präambel/Promulgationsklausel

 

Auf Grund der §§ 5 Abs. 5, 17 Abs. 1 und 82 Abs. 2 Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001 (Oö. GBG 2001), LGBl. Nr. 48, wird verordnet:

In Kraft seit 11.08.2001 bis 31.12.9999
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