§ 40 Oö. G-PVG

Oö. G-PVG - Oö. Gemeinde-Personalvertretungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 17.04.2024

§ 40

Verordnung über die Durchführung der Wahlen

 

Die näheren Regelungen über die Durchführung der Wahlen sind durch Verordnung der Landesregierung zu erlassen.

In Kraft seit 01.10.1991 bis 31.12.9999
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