§ 1 Oö. EZG Ehrung durch Ehrenzeichen

Oö. EZG - Oö. Ehrenzeichengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Personen, die sich durch ihr Wirken besondere Verdienste um das Ansehen des Landes Oberösterreich oder um das Wohl seiner Bevölkerung oder sonst auf Sachgebieten, die in der Vollziehung Landessache sind, erworben haben, können durch die Verleihung des Ehrenzeichens des Landes Oberösterreich geehrt werden.

In Kraft seit 01.04.1983 bis 31.12.9999
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